Die Stadt Gera verlängerte heute die Stufe ROT für Geras Schulen bis zum 9. Mai 2021.
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Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera gilt ab 26. April 2021. In der Mitteilung auf der Webseite der Stadt wird auf folgende neue Regelung hingewiesen:
"Neu ist die verpflichtende Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, das nicht älter als drei Tage alt sein darf, für die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie an der Notbetreuung. Als Nachweis können die nach der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 9. April 2021 zweimal wöchentlich angebotenen Selbsttestungen zum Ausschluss einer Covid-19-Infektion genutzt werden. Schüler, die kein negatives Testergebnis nachweisen können oder wollen, befinden sich im häuslichen Lernen. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses gilt ebenso für das im Schulgebäude tätige Personal.".