Berufsorientierung

        • TiP- Erstattung der Fahrkosten

        • Reisekostenerstattung zum Praktikumsplatz durch die Stadtverwaltung Gera       
          Stand Januar 2024

          Hier geht es zur Antragstellung...
           

          Informationsblatt_Praktikum.pdf

          Ab dem 2. Schulhalbjahr wird es Veränderungen beim Antragsverfahren zur Übernahme der Beförderungskosten zum Praktikumsbetrieb geben.

          Praktikumsfahrten werden wie bisher bei Anspruch nur refinanziert.

          Für eine bessere Transparenz für die Elternhäuser und ein korrektes Verwaltungsverfahren, besteht ab dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2023/24 die Möglichkeit, die Übernahme von Beförderungskosten zum Praktikumsort spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums zu beantragen.

          Die Grundlagen für die Bewilligung beruhen auf § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (ThürSchFG), der Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Gera sowie der fachlichen Empfehlung zur beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung an allgemein bildenden Schulen in Thüringen.

           Eckpunkte Praktikumsbetrieb für Schüler, die noch keine Fahrkarte für den Schulweg besitzen, sind:

          - Antragstellung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums

          - Praktikumsbetrieb ist mindestens 3 km (fußläufig) vom Wohnort entfernt

          - Praktikumsort liegt in der Regel in der Region des Schulträgers, d. h. im Stadtgebiet von Gera

          - Erfolgt das Praktikum außerhalb Geras, ist eine ausführliche Begründung erforderlich, warum dieses nicht im Stadtgebiet durchgeführt werden kann; andernfalls erfolgt die Erstattung bei Anspruch maximal in Höhe der Kosten, die bei einem Praktikum auf dem Stadtgebiet von Gera anfallen würden.

          - Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der kostengünstigsten Variante (nach Tarifsystem des jeweiligen Verkehrsbetriebes).

          - Vorrangig sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, in Ausnahmefällen kann eine Erstattung nach Thüringer Reisekostengesetz erfolgen. In der Regel erfolgt die Abrechnung in Höhe von derzeit 0,20 EUR pro gefahrenem Kilometer.

          Die Abrechnung erfolgt wie gehabt mittels Kostenblatt nach Abschluss einer Praktikumsphase, auf dem die Anwesenheit beim Praktikumsbetrieb durch die Schule zu bestätigen ist.

          Das Antragsverfahren erfolgt online über das Schülerbeförderungsportal VIA.